Hopfenanbau
Geschichte des Hopfenanbaus
Bereits die Babylonier und Ägypter verwendeten die aromatische Pflanze bei der Herstellung von Bier. Der Waldhopfen (Wildhopfen) dürfte seine Urheimat in den feuchten Bergtälern Vorderasiens haben.In Deutschland wurde der Hopfenanbau wahrscheinlich von den Wenden zur Zeit der Völkerwanderung (4. bis 6. Jahrhundert) eingeführt. Im Jahre 736 wurde der Hopfenanbau erstmals für die Gegend um Geisenfeld (bei Ingolstadt) urkundlich erwähnt. Der Hopfenanbau war über die Jahrhunderte in vielen Gegenden Deutschlands verbreitet. Er entwickelte sich in dieser Zeit sehr eng mit dem Brauwesen. Er wurde zuerst zur Versorgung von Haus- und Klosterbrauereien direkt in deren Umgebung angebaut. Es gibt zahlreiche Urkunden, die den Hopfenanbau (nach 1200) und den jetzt ebenfalls einsetzenden Hopfenhandel für den Ostseeraum und den Raum um Brandenburg, Weimar und für Thüringen belegen. Jedoch wurde der Hopfen noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderst meistens direkt in der Umgebung der Brauerei angebaut. 1319 war der Hopfenanbau in Brandenburg weit verbreitet. Er galt damals als der zweitbekannteste Hopfenanbau der Welt (nach dem Böhmischen). Im mitteldeutschen und im süddeutschen Raum zeugen viele Flurbezeichnungen wie Hopfengarten, Hopfgarten, Hopfenberg und Hopfenaue sowie Ortsbezeichnungen z.B.: Hopfenburg (bezog sich auf den Wohnsitz der "Hopfenbürger", der Leute also, die sich mit dem Anbau von Hopfen beschäftigten) von dem weit verbreiteten Hopfenanbau. Gesetzliche Bestimmungen befassten sich bereits im 13. und 14. Jahrhundert mit dem Hopfenanbau. In den Saalfelder Statuten aus dem Jahr 1350 steht: "Daß niemand seinen Hopfen abnehmen soll, er habe den zuvor seinen Zins entrichtet." In der Aufzeichnung des feudalen Rechts Der Sachsenspiegel aus dem Jahr 1225 heißt es: "Wächst der Hopfen über den Zaun, so darf der Besitzer des Gartens nehmen, was er über den Zaun ziehen kann. Das andere gehört dem Nachbarn." Der seit 1070 im Magdeburgischen angebaute Hopfen erreichte im 14. Jahrhundert einen solchen Umfang dass zur Sicherung der Getreideversorgung der Anbau limitiert werden musste.
Im Jahr 1516 erließ der Bayerische Herzog Wilhelm IV. eine Brauverordnung (siehe Anhang) mit dem Reinheitsgebot. Darin ist bestimmt, dass zur Bierherstellung keine anderen "Stücke als Gerste, Hopfen, Wasser verwendet ... und gebraut werden sollen". Dieses Reinheitsgebot gilt als das älteste Lebensmittelgesetz und ist bis heute gültig.
Im späten Mittelalter blühte der Hopfenanbau in Norddeutschland. Aus statistischen Erhebungen der Jahre 1814/15 geht hervor, dass in Süddeutschland von Passau bis zur Donau Hopfen angebaut wurde.
Durch verbesserte Transportbedingungen und eine Erhöhung der Nachfrage kristallisierten sich am Ende des 19. Jahrhunderts Gebiete heraus, welche die besten Anbaubedingungen für einen qualitativ hochwertigen Hopfen besitzen. Durch das Hopfenherkunftsgesetz (1929) und die EWG-Bezeichnungsverordnung (1977) wurden diese Anbaugebiete gesetzlich abgegrenzt.
Hopfenanbau in Deutschland
Hopfen wird in Deutschland in sechs Gebieten angebaut.- Hallertau (größtes zusammenhängendes Anbaugebiet der Welt)
- Tettnang
- Elbe-Saale
- Spalt
- Hersbruck
- Baden-Bitburg-Rheinpfalz
| Anbaufläche (ha) | Ertrag (Ztr) | Gesamtanteil (%) | |
|---|---|---|---|
| Hallertau | 17.837 | 646.150 | 84% |
| Tettnang | 1.653 | 47.851 | 6,2% |
| Elbe-Saale | 1.551 | 47.493 | 6,2% |
| Spalt | 646 | 20.867 | 2,7% |
| Hersburg | 109 | 3.046 | 0,4% |
| Baden-Bitburg-Rheinpfalz | 17 | 663 | 0,1% |
Stand der Daten 1995
